Falls wir Sie mit einer Jahrespflege entlasten dürfen, bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsmöglichkeiten an:
- Vertrag mit einem Pauschalbetrag für eine ausschließliche Pflegeleistung ohne saisonale Bepflanzung.
Rechnungsstellung i.d.R. zum 07.04. eines jeden Jahres - Vertrag mit einem Pauschalbetrag für die Pflegeleistung inklusive der saisonalen Bepflanzungen. Hierbei werden bewährte Standardpflanzen von uns bekannten Produktionsbetrieben verwendet.
Rechnungstellung i.d.R. zum 07.04. eines jeden Jahres - Vertrag mit einem Pauschalbetrag für die Pflegeleistung und gesonderter Berechnung für die Erstellung von individuellen wechselnden Saisonbeeten.
(Diese können im Speziellen großflächige Beete, Strukturbeete oder die Verwendung von höherwertigeren Pflanzen sein).
Rechnungsstellung der Pflegeleistung zum 07.04.
Rechnungsstellung der individuellen Wechselbepflanzungen im Monat November.